Kostenübernahme
Als private Akutklinik können wir Notfälle stets akut aufnehmen, ohne dass zunächst eine Kostenzusage Ihrer privaten Krankenversicherung vorliegen muss.
Der Normalfall besteht in einem notwendigen, aber nicht notfallmäßigen Krankenhausaufenthalt, hierbei muss zunächst eine Kostenzusage der privaten Krankenkasse beantragt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall einfach an unsere Patientenhotline, mit der Sie alle notwendigen Formalitäten besprechen können, gerne helfen wir Ihnen bei allen Erledigungen.
Beilhilfeberechtigte Patienten werden im Prinzip behandelt wie privat Versicherte, auch sie können wir als Notfälle stets akut aufnehmen.
Der Normalfall besteht aber auch hier in einem notwendigen, aber nicht notfallmäßigen Krankenhausaufenthalt, hierbei muss zunächst anhand eines Einweisungsscheins eine Kostenzusage der privaten Krankenkasse beantragt werden. Die Beilhilfestelle muss nicht vorab von Ihnen über einen geplanten Aufenthalt informiert werden. Wenden Sie sich in diesem Fall einfach an unsere Patientenhotline, mit der Sie alle notwendigen Formalitäten besprechen können, gerne helfen wir Ihnen bei allen Erledigungen.
als Selbstzahler benötigen Sie keinen Einweisungsschein, alle medizinisch relevanten Festlegungen können vor Ort bei uns vorgenommen werden. Kontaktieren Sie bei Fragen bitte unsere Patientenhotline.
Auch viele gesetzlich versicherte Patienten treten immer wieder mit einem Aufnahmewunsch an uns heran. Ein Aufenthalt kann je nach Krankenkasse über eine Einzelfallentscheidung möglich gemacht werden. Sind Sie gesetzlich versichert, so sollten Sie sich mit Ihrem Aufnahmewunsch zunächst an Ihre Krankenkasse wenden, hilfreich sind dabei die Facharzteinweisung, etwaige ärztliche Erläuterungen zu Ihrem speziellen Fall und ein Nachweis über fehlende Kapazitäten in Fachkrankenhäusern öffentlicher Trägerschaft. Sollte im Laufe dieses Verfahrens ein Kostenvoranschlag notwendig werden, wenden Sie sich bitte an unsere Patientenhotline.

